1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
  2. Anwendungsbereich der Allgemeinen Vertragsbedingungen
    • Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle über die Webseite für den elektronischen Geschäftsverkehr (bruels.be) abgeschlossenen Verträge zwischen dem Kunden und MAISON BRÜLS über den Verkauf von Produkten.
    • Bei Widersprüchen zwischen den verschiedenen Vertragsdokumenten, die Bestandteil des Vertrags sind, gilt folgende Rangordnung (in absteigender Reihenfolge): (i) Auftragsbestätigung, (ii) Bestellung und die (iii) Allgemeinen Vertragsbedingungen.
  3. Begriffsbestimmungen
    • Im Vertrag werden die kursiv gedruckten Begriffe in folgender Bedeutung verwendet:
      1. Allgemeine Vertragsbedingungen: die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen;
      2. Auftragsbestätigung: das von MAISON BRÜLS an Kunden übermittelte Dokument, in dem MAISON BRÜLS die Bestellung und den Vertragsabschluss bestätigt;
      3. Bestellung: die schriftliche Bestätigung des Kunden über die Webseite für den elektronischen Geschäftsverkehr, dass der Kunde einen Vertrag mit MAISON BRÜLS abschließt und die somit ein verbindlichen Auftrag des Kunden an MAISON BRÜLS darstellt;
      4. MAISON BRÜLS: die MAISON BRÜLS S.A. mit Geschäftssitz in 4960 Malmedy, Rue Devant les Religieuses 1, Belgien, sowie die zweite Niederlassungseinheit in 4750 Weywertz, Lindenstraße 8, Belgien, eingetragen in der Zentraldatenbank für Unternehmen unter der Nummer 0413.664.814, Telefonnummer 0032 80 444 816;
      5. Kunde: Verbraucher, der eine Bestellung einreicht und an den die Auftragsbestätigung gerichtet ist;
      6. Lieferdatum: voraussichtliches Datum, an dem die Bestellung zum Kunden geliefert wird;
      7. Partei: der Kunde und/oder MAISON BRÜLS;
      8. Produkt: das Standardprodukt von MAISON BRÜLS, das zu den Bedingungen des Vertrags über die Webseite für den elektronischen Geschäftsverkehr von MAISON BRÜLS an den Kunden verkauft wird. Das Standardprodukt im Rahmen der Webseite für den elektronischen Geschäftsverkehr von MAISON BRÜLS sind Schuhe in jeglicher Art und Beschaffenheit, ohne dass diese kundenspezifisch hergestellt werden;
      9. Vertrag: der zwischen MAISON BRÜLS und dem Kunden abgeschlossene Fernabsatzvertrag, der mit der Auftragsbestätigung bestätigt wird und für den die verschiedenen Vertragsdokumente gelten: (i) die Auftragsbestätigung, (ii) die Bestellung und die (iii) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
      10. Vertrauliche Informationen: (i) sämtliche Dokumente oder Informationen, die in physischer Form zwischen den Parteien ausgetauscht werden und eindeutig als „vertraulich“ oder „exklusiv“ gekennzeichnet sind; (ii) alle anderen Dokumente oder Informationen, die mündlich, visuell oder in maschinenlesbarer Form oder in nicht physischer Form zwischen den Parteien ausgetauscht und binnen zehn (10) Tagen nach ihrer Übermittlung schriftlich als vertraulich oder exklusiv bestätigt wurden; und (iii) sämtliche Dokumente oder Informationen, die normalerweise als vertraulich zu betrachten sind; nicht zu den vertraulichen Informationen gehören Dokumente oder Informationen, die (i) bereits aus einem anderen Grund als durch eine gegen den Vertrag verstoßende Übermittlung öffentlich bekannt wurden, (ii) der empfangenden Partei bereits als nicht vertraulich zur Kenntnis gebracht wurden, (iii) die empfangende Partei rechtmäßig aus einer anderen Quelle als von der übermittelnden Partei erhalten hat, sofern diese Quelle nicht an eine Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber der übermittelnden Partei gebunden ist oder ihr die Weitergabe der Informationen nicht anderweitig aufgrund einer gesetzlichen, vertraglichen oder treuhänderischen Verpflichtung verboten ist, (iv) aufgrund des Gesetzes übermittelt werden müssen, sofern die empfangende Partei die übermittelnde Partei unverzüglich schriftlich über diese Offenlegungspflicht informiert, damit diese eine Anordnung erwirken kann, welche die Offenlegung untersagt oder einschränkt;
      11. Wirksamkeitsdatum: Datum, an dem die Auftragsbestätigung verschickt wird.
  1. Abschluss eines Vertrags – Angebote
    • Der Kunde kann nur einen Vertrag mit MAISON BRULS abschließen, insofern der Kunde die etwaig in dem Angebot enthaltenen Bedingungen erfüllt und zahlungspflichtig bestellt. Der Vertrag kann nur dann abgeschlossen werden, wenn der Kunde vor der Bestellung bestätigt, die aktuell gültigen Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Kenntnis genommen, verstanden und akzeptiert zu haben sowie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. Ein Link zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen und der Datenschutzerklärung wird auf der Webseite für den elektronischen Geschäftsverkehr unmittelbar und dauerhaft angeboten.
    • Die Vertragsinformationen werden dem Kunden vor der definitiven Bestellung zur Bestätigung aufgezeigt und nach dem Kauf als Auftragsbestätigung in Form einer Email zugesandt. Ein Vertrag gilt mit dem Versand der Bestellung als abgeschlossen. Ein Vertrag kann nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Parteien geändert werden.
    • Die Kunden erhalten nach Vertragsabschluss im Rahmen der Kaufabwicklung außerdem einen Link zu den vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingen in Textform.
    • Die technischen Daten, Beschreibungen und Informationen im Werbematerial und in den technischen Beschreibungen auf der Webseite für den elektronischen Geschäftsverkehr von MAISON BRÜLS sind keine vertragsverbindlichen Daten und Beschreibungen für die Produkte.
    • Unbeschadet sämtlicher Informationen und Erklärungen von MAISON BRÜLS bezüglich der Kompatibilität und der Einsatzmöglichkeiten der Produkte ist allein der Kunde dafür verantwortlich, vor der Verwendung des Produkts die Richtigkeit der Auskünfte und die Kompatibilität des Produkts mit dem vom Kunden beabsichtigten Zweck zu prüfen.
  2. Preise
    • Die für die Produkte angegebenen Preise gelten als Festpreise. Damit liegt in der Freischaltung der Angebotsseite das verbindliche Angebot für das Produkt seitens MAISON BRÜLS zum Abschluss des Vertrags zu dem angegebenen Preis vor.
    • Bei den in den Angeboten angeführten Preisen für die Produkte handelt es sich um Endpreise – d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich anfallender geltender Steuern nach belgischer Gesetzgebung.
    • Alle angegebenen Preise gelten – wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist – zuzüglich Liefer-, Verpackungskosten, sowie die Kosten für den Einsatz der Fernkommunikationstechnologie. Bei der Versendung von Produkten fallen daher zusätzliche Liefer-, und Verpackungskosten an. Die Höhe der Liefer-, und Verpackungskosten richtet sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben.
  3. Widerrufsrecht
    • Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Das Widerrufsrecht ist befristet auf 14 Kalendertage ab dem Tag an dem der Kunde oder ein vom Kunden benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Produkt in Besitz genommen hat.
    • Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde MAISON BRÜLS mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, schriftlich informieren. Der Vertrag gilt als widerrufen, wenn der Kunde die eindeutige Erklärung während der Frist von 14 Kalendertagen an MAISON BRÜLS übermittelt hat. Der schriftliche Widerruf ist an MAISON BRÜLS unter der folgenden Adresse zu richten: schuhhausbruels@skynet.be oder Lindenstraße 8, B- 4750 Weywertz.
    • Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, verpflichtet sich MAISON BRÜLS dem Kunden alle Zahlungen, die MAISON BRÜLS vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Kalendertagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei MAISON BRÜLS eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet MAISON BRÜLS dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
    • MAISON BRÜLS kann die Rückzahlung innerhalb dieser Frist jedoch verweigern, bis MAISON BRÜLS das Produkt wieder vollständig, in einwandfreiem Zustand und in unbeschädigter Originalverpackung zurück erhalten hat.
    • Der Kunde muss die Produkte unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn (14) Kalendertagen ab dem Tag, an dem der Kunde MAISON BRÜLS über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Lindenstraße 8, B- 4750 Weywertz, vollständig in der unbeschädigten Originalverpackung und mit stabiler Umverpackung gegen Beschädigung zurück senden oder übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Produkte vor Ablauf der Frist von 14 Kalendertagen absenden.
    • Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Produkte.
    • Der Kunde muss für einen etwaigen Werteverlust der Produkte aufkommen, wenn dieser Werteverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Produkte nicht notwendigen Umgang mit den Produkten zurückzuführen ist. Bei Gebrauch der Produkte innerhalb der Widerruffrist verfällt das Widerrufsrecht.
  4. Zahlung
    • Die Rechnungen von MAISON BRÜLS sind umgehend bei der Bestellung auf Webseite für den elektronischen Geschäftsverkehr von MAISON BRÜLS zu zahlen.
    • Insofern die Zahlung nicht bei MAISON BRÜLS eingeht, hat MAISON BRÜLS das Recht den Verkauf von Produkten an den Kunden bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises auszusetzen und/oder den Vertrag zu kündigen, ohne dass der Kunde Anspruch auf Einhaltung irgendeiner Kündigungsfrist oder auf Schadenersatz hat.
  5. Versand
    • Ein Versand der Produkte erfolgt ausschließlich innerhalb von Belgien. Eine Abholung der Produkte ist jedoch ebenfalls möglich.
    • Der Versand der gekauften Produkte erfolgt innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zahlungseingang. Die von MAISON BRÜLS angegebenen Fristen für die Lieferung von Produkten sind lediglich ein Richtwert und ihre Nichteinhaltung gibt dem Kunden keinerlei Anrecht auf Entschädigungen..
    • Der Kunde hat bei verspäteter Lieferung oder Leistungserbringung oder wenn die Lieferung oder Leistungserbringung faktisch unmöglich ist, gegenüber dem MAISON BRÜLS weder Anspruch auf Entschädigung noch das Recht, die Abnahme der Lieferung oder Leistung zu verweigern oder den Vertrag wegen Verschuldens des MAISON BRÜLS zu kündigen.
    • Die zwischen den Parteien vereinbarten Liefer- oder Leistungsfristen setzen die aktive Mitwirkung des Kunden
    • Wenn der Kunde die Produkte nicht abruft, die Produkte nicht abnimmt oder nicht abholt oder auf sonstige Weise eine Liefer- oder Leistungsverzögerung verursacht, ist der MAISON BRÜLS unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, die Erstattung der daraus entstehenden Kosten zu verlangen. Der Kunde versichert, dass die hinterlegte Lieferanschrift richtig und vollständig ist. Sollten aufgrund unvollständiger oder falscher Adressdaten zusätzliche Kosten bei der Versendung entstehen, hat der Kunde diese in jedem Falle vollständig zu tragen. Selbst bei Widerruf oder Rücktritt des Vertrags werden diese Zusatzkosten bei der Kostenrückerstattung einbehalten.
  6. Transport, Verpackung, Gefahren- und Eigentumsübergang
    • Die Produkte werden auf Gefahr des Kunden befördert, selbst wenn sie gebührenfrei geliefert werden. Der Kunde ist allein für die Überprüfung des Zustands der Lieferung und der gelieferten Menge verantwortlich und muss MAISON BRÜLS bei Konformitätsmängeln schnellstmöglich verständigen.
    • MAISON BRÜLS bestimmt die Notwendigkeit und die Art der Verpackung.
    • Unbeschadet anders lautender zwingend anwendbarer Gesetzesbestimmungen werden die Kosten für Verpackung und Transport dem Kunden von MAISON BRÜLS in Rechnung gestellt und die Verpackungen werden nur im Falle anders lautender Bestimmungen zurückgenommen.
    • Bis zur vollständigen Zahlung des Preises bleiben die Produkte Eigentum von MAISON BRÜLS.
  7. Gewährleistung
    • Der Kunde hat das Recht das Produkt aufgrund von Nichtübereinstimmung mit der Auftragsbestätigung und sichtbarer Mängel zu verweigern, indem der Kunde innerhalb von zwei (2) Monaten nach Feststellung der Mängel und maximal zwei (2) Jahre nach Erhalt der Produkte schriftlich per Einschreibebrief bei MAISON BRÜLS Nach Ablauf der Frist von zwei (2) Monaten gilt das Produkt als Auftragskonform und ohne sichtbare Mängel. Nach der Abnahme ist MAISON BRÜLS weder verantwortlich für die Nichtübereinstimmung mit der Auftragsbestätigung, noch haftbar für sichtbare Mängel.
    • Jedwede Reklamation ist durch den Kunden binnen zwei (2) Monaten nach Feststellung der Mängel, und maximal zwei (2) Jahre nach Erhalt der Produkte, und auf jeden Fall vor jedweder Nutzung der Produkte per Einschreiben anzuzeigen. Jedwede nicht genehmigte Rücksendung wird verweigert. Die Rücksendungen von Produkten bedürfen vorherigen schriftlichen Einverständnisses von MAISON BRÜLS. Die Gewährleistung von MAISON BRÜLS beschränkt sich entweder auf die Rückerstattung des Wertes der gelieferten Produkte, oder auf die unentgeltliche Ersetzung der Produkte binnen einer normalen Frist mit Lieferung ab Werk.
    • MAISON BRÜLS geht keine Resultatsverpflichtung ein in dem Sinne, dass MAISON BRÜLS keinesfalls garantiert, dass die gemäß Bestellung gelieferten Produkte geeignet sind für die letztendlichen Nutzung die der Kunde diesen Produkten
    • Jede im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebotene Gewährleistung gilt nur, wenn (i) das Produkt gemäß den Empfehlungen MAISON BRÜLS verwendet und instand gehalten wird, (ii) das Produkt ausschließlich von MAISON BRÜLS oder einer von MAISON BRÜLS beauftragten Person modifiziert wird und (iii) das Produkt mit größter Sorgfalt benutzt wird. Jeder Defekt, der durch unsachgemäße Verwendung durch den Kunden verursacht wird, sowie von Dritten verursachte Schäden oder Schäden infolge eines Unfalls oder einer anderen äußeren Einwirkung sind von der Garantie ausgeschlossen. Auch der Austausch von Verbrauchsmaterialien oder normaler Verschleiß fallen nicht unter die Garantie.
    • Unbeschadet anders lautender der zwingend anwendbarer Gesetzesbestimmungen sind die in Artikel 8 und 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Garantien und Gewährleistungen die einzigen Garantien und Gewährleistungen, die MAISON BRÜLS bietet, und der Kunde kann lediglich die angegebenen Ansprüche geltend machen. MAISON BRÜLS bietet keine weitere explizite oder implizite Garantie für die im Rahmen des Vertrags gelieferten Produkte, einschließlich – jedoch nicht beschränkt auf – die Handelsqualität, die Eignung für einen bestimmten Zweck oder das Nichtvorliegen von Fälschungen.
  8. Produktgarantie
    • Unbeschadet Artikel9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der zwingend anwendbaren Gesetzesbestimmungen gewährleistet MAISON BRÜLS bei der Lieferung der Produkte, dass (i) diese materiell den Spezifikationen entsprechen und (ii) den einschlägigen Gesetzesvorschriften in der Branche von MAISON BRÜLS
    • Beruft sich der Kunde auf diese Garantie, ist er gehalten MAISON BRÜLS das mängelbehaftete Produkt auf erste Aufforderung MAISON BRÜLSs zukommen zu lassen. MAISON BRÜLS kommt für die Transportkosten des mängelbehafteten Produkts auf, wenn sich bestätigt, dass das Produkt einen Mangel aufweist.
    • Im Garantiefall hat der Kunde – nach Ermessen von MAISON BRÜLS – lediglich Anspruch auf (i) Ersatz des mängelbehafteten Produkts durch ein neues Produkt, das dem Kunden kostenlos geliefert wird, oder (ii) auf die Rückerstattung des Wertes der gelieferten Produkte
  9. Haftung und Entschädigung
    • Die unten genannten Haftungsausschlüsse gelten nicht (i) bei Personenschäden oder Tod infolge von grober Fahrlässigkeit oder durch Verschulden von MAISON BRÜLS oder seiner Beauftragten, (ii) bei arglistiger Täuschung oder (iii) bei Verstoß gegen zwingend anwendbare Gesetzesbestimmungen (iv) bei schwerwiegenden Fehlern seitens MAISON BRÜLS.
    • MAISON BRÜLS kann auf keinen Fall für mittelbare Schäden, beiläufige Schäden Strafschadenersatzleistungen, Neben- oder Folgeschäden wie Verlust oder Beschädigung von Daten, Rufschädigung oder Kundenverlust haftbar gemacht werden, selbst wenn ein solcher Schaden durchaus vorhersehbar war.
    • Das Vertragseinverständnis durch den Kunden entlässt MAISON BRÜLS aus jedweder vertraglichen oder außervertraglichen Haftung bezüglich eventueller direkter oder indirekter Schadenszufügungen durch die Produkte gegenüber dem Kunden selbst oder Dritten und dies aus jedweden Gründen und unter jedweden Umständen. Der Kunde trägt selber Sorge dafür, dass die Produkte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gehandhabt wird.
    • MAISON BRÜLS kann außerdem auf keinen Fall bei Verwendung seiner Produkte entgegen dem vereinbarten oder üblichen Zweck haftbar gemacht werden.
    • MAISON BRÜLS trägt keinerlei Haftung bezüglich Patentrechte oder sonstigen Marken-Modellschutzbestimmungen.
    • Die Haftung von MAISON BRÜLS gegenüber dem Kunden ist auf fünfzig Prozent (50 %) der Beträge begrenzt, die der Kunde MAISON BRÜLS im Rahmen des Vertrags gezahlt hat, unabhängig davon, ob es sich um eine vertragsrechtliche, strafrechtliche, Garantie- oder sonstige Forderung handelt.
    • Die in den vorstehenden Absätzen vereinbarten Haftungsausschlüsse von MAISON BRÜLS gelten auch für die Haftung seiner Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten, Berater, Vertreter, Aushilfen und Zusteller von MAISON BRÜLS.
  10. Mängelhaftung
    • Unbeschadet gegenteiliger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbaren die Parteien, dass die Haftungsbeschränkung oder Haftungsbefreiung von MAISON BRÜLS für mängelbehaftete Produkte nicht über das laut Gesetz vom 25. Februar 1991 über die Haftung für fehlerhafte Produkte Zulässige hinausgeht.
  11. Vertragskündigung
    • Der Vertrag gilt ab dem Wirksamkeitsdatum und ist für eine bestimmte Dauer abgeschlossen, generell bis zur Lieferung des Produkts.
    • Der Vertrag darf keinesfalls einseitig ohne Grund beendet werden.
    • Wenn der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, darf MAISON BRÜLS die Vertragserfüllung auf eigene Initiative aussetzen.
    • Der Erwerb von Produkten im Rahmen des Vertrags wird ermöglicht zu den angegebenen Stückzahlungen, Preisen und Beschreibungen, Irrtümer, Schreib- und Druckfehler vorbehalten. Sollten sich Irrtümer oder Fehler als solche erweisen, behält sich MAISON BRÜLS das Recht vor, den Kunden – auch nach Abschluss eines Vertrags – hierauf aufmerksam zu machen und den Vertrag bedingungslos annullieren zu dürfen. In diesem Fall können durch den Kunden keine Ansprüche geltend gemacht werden.
    • Mit Ausnahme der höheren Gewalt, führt die Annullierung des Vertrages durch den Kunden zu einer Entschädigungsforderung von MAISON BRÜLS für den entstandenen Schaden, eine Entschädigung die pauschal auf 100% des wirtschaftlichen Wertes des annullierten Vertrages, exklusive Steuern, festgelegt.
    • Unbeschadet gegenteiliger Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann jeder Vertrag aus rechtmäßigem Grund ohne Abfindung und ohne Inverzugsetzung von einer Partei gekündigt werden, wenn die andere Partei:
      1. zahlungsunfähig wird, ihren fälligen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann oder die Einstellung der Zahlungen beantragt;
      2. ihrer normalen Geschäftstätigkeit nicht mehr nachkommen kann;
      3. sich einen schweren Vertragsverstoß zuschulden kommen lässt; die Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden gilt in diesem Zusammenhang als schwerer Vertragsverstoß;
      4. im Falle einer Vertragsbeendigung entsprechend Artikel 13.6. werden alle an MAISON BRÜLS geschuldeten Beträge sofort zahlbar.
    • Bei Kündigung im Sinne des vorliegenden Artikels werden alle MAISON BRÜLS für die Produkte geschuldeten Beträge sofort fällig.
  12. Höhere Gewalt
    • Sollte eine der Parteien aus Gründen, die sich nach billigem Ermessen ihrem Einfluss entziehen, den ihr aus dem vorliegenden Vertrag erwachsenden Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen können, so ist sie dafür nicht haftbar. Dies impliziert insbesondere Naturkatastrophen, Handlungen oder Unterlassungen einer Partei (gegenüber der anderen Partei), Geschäftsunterbrechungen, technische Ausfälle, Epidemien, Materialknappheit, Streik, Blockaden, Stau, Regierungsmaßnahmen, Straftaten, Überschreitung der Lieferfristen oder Lieferunterbrechung ihrer eigenen Lieferanten sowie alle Situationen, in denen die Beschaffung von Arbeitskräften oder Rohstoffen innerhalb der normalen Netzwerke nicht möglich ist.
    • Verzögert sich die Lieferung des Produkts oder die Erbringung der Dienstleistung unter diesen Umständen um mehr als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag bezüglich der Mengen, die von der Unterbrechung der Lieferung der Produkte der Erbringung der Dienstleistungen betroffen sind, schriftlich zu beenden, ohne der anderen Partei dafür irgendeine Abfindung zu schulden.
  13. Vertraulichkeit
    • Beide Parteien verpflichten sich: (i) die vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln, oder anders gesagt, sie so zu behandeln, als wären es ihre eigenen vertraulichen Informationen, und eine zumindest angemessene Sicherung dieser vertraulichen Informationen vorzunehmen; (ii) die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei nicht offen zu legen oder zu verbreiten, außer gegenüber ihren eigenen Direktoren, Geschäftsführern, Mitarbeitern, Subunternehmern, Vermittlern oder Beratern, die die vertraulichen Informationen für die Arbeit mit den Parteien oder für die Ausführung des Vertrags benötigen; (iii) Parteien, denen vertrauliche Informationen übermittelt werden, über die Verpflichtung zur strikten Wahrung der Vertraulichkeit im Sinne des Vertrags zu informieren; (iv) die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht zu anderen Zwecken als im vorliegenden Vertrag angegeben zu nutzen oder eine solche Nutzung zu erlauben.
  14. Allgemeines
    • Jeder Rechtsstreit, der aus der Vertragsbeziehung zwischen MAISON BRÜLS und dem Kunden erwächst, unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks Eupen. Insofern der Kunde keinen Wohnsitz in Belgien hat, sondern in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so hat der Kunde ebenfalls das Recht bei einem Streit auch ein Gericht anrufen, das für den Wohnsitz des Kunden zuständig ist. Vorbehaltlich der obligatorischen Anwendung eines anders lautenden zwingenden Gesetzes darf MAISON BRÜLS bei einem Streit auch ein Gericht anrufen, das für den Wohnsitz des Kunden zuständig ist.
    • Unbeschadet zwingend anwendbarer ausländischer Gesetze gilt für das Vertragsverhältnis zwischen MAISON BRÜLS und dem Kunden belgisches Recht unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf der Vereinten Nationen vom 11.04.1980.
    • Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des vorliegenden Vertrags ganz oder teilweise für ungültig, unrechtmäßig oder nicht ausführbar erklärt werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen des Vertrags dadurch nicht beeinträchtigt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die ganz oder teilweise ungültige, unrechtmäßige oder nicht ausführbare Klausel rückwirkend durch eine gültige, rechtmäßige und ausführbare Klausel zu ersetzen, die dem kaufmännischen und finanziellen Zweck der ungültigen, unrechtmäßigen oder nicht ausführbaren Klausel so nahe wie möglich kommt.
    • Der Kunde erlaubt MAISON BRÜLS, den Verkauf der Produkte, mit denen er betraut wurde, ganz oder teilweise einem Subunternehmer zu übertragen.
    • Alle Vertragspflichten, die aufgrund ihrer Art auch nach Ablauf des Vertrags weiterbestehen, bleiben auch nach Beendigung des Vertrags wirksam, insbesondere finanzielle Verpflichtungen einer Partei gegenüber der anderen aufgrund des Vertrags.
    • Die unterlassene Anfechtung eines Schreibens, einer Mitteilung oder einer Handlung des Kunden durch MAISON BRÜLS stellt keinen Verzicht auf eine beliebige Bedingung des Vertrags
    • Vertragssprache ist ausschließlich die deutsche Sprache.

Die Parteien sind unabhängig und vereinbaren, dass mit dem Vertrag in keiner Weise ein Joint Venture, eine Agenturbeziehung oder eine Partnerschaft zwischen ihnen begründet wird. Keine Bestimmung des Vertrags kann dahingehend ausgelegt werden, dass dieser eine Beziehung begründet, aufgrund deren eine Partei im Namen der anderen handeln oder Garantien abgeben kann, es sei denn, der Vertrag sieht dies ausdrücklich vor.